Vom Arbeitgeber gekündigt: „Geben Sie den Ausweis am Empfang ab“

Eine Kündigung ist in den meisten Fällen ein negatives Ereignis im Arbeitsleben. Genauso wie die Schicksale der betroffenen Arbeitnehmer sind auch die Gründe für die Kündigung individuell. Eine Eigenkündigung ist meistens nicht negativ, sondern mit einer Verbesserung der beruflichen Situation verbunden. Man hat eine neue, bessere Stelle. Wird man vom Arbeitgeber gekündigt, sieht es schon anders aus. Als Arbeitnehmer verliert man seinen Arbeitsplatz und wird mit einer eintretenden Arbeitslosigkeit konfrontiert. In meiner bisherigen Karriere wurde ich das eine oder andere Mal vom Arbeitgeber gekündigt und sah viele andere Schicksale von gekündigten Kollegen.

vom Arbeitgeber gekündigt

In diesem Blogartikel gebe ich Dir Ratschläge mit an die Hand, wie Du mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber umgehst.

Vom Arbeitgeber gekündigt: Es kommt auf die Gründe an

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist zunächst ein legitimer Akt, ein Arbeitsverhältnis aufzulösen. Von diesem gesetzlichen Recht können natürlich beide Seiten – der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer – Gebrauch machen.

Hier geht es nicht darum, die Arbeitgeberseite als den Bösewicht und den Arbeitnehmer als Opfer darzustellen.

Geht es einem Unternehmen wirtschaftlich nicht gut, so ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ein legitimes und notwendiges Mittel. In wirtschaftlich schwierigen Situationen werden leider viele Mitarbeiter vom Arbeitgeber gekündigt.

Verliert ein LKW-Fahrer seinen Führerschein und der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit ihn anderswo einzusetzen, so kommt nur eine personenbedingte Kündigung infrage.

Begeht der Arbeitnehmer eine Straftat im Unternehmen, so kann und soll eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

Leider sind einige Arbeitnehmer selbst schuld, wenn sie vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Problematisch wird es bei allen anderen Kündigungen, die zwar rechtlich einwandfrei sein können, aber dennoch ungerecht und unmenschlich sind.

Vom Arbeitgeber gekündigt: Der Wachmann, der alles richtig machte

Vom Arbeitgeber gekündigt

Die nachfolgende Geschichte hat sich im Jahr 2004 abgespielt. Diese wurde mir von einem Kollegen erzählt und lässt mich bis heute staunen und nachdenken.

Ein älterer Kollege von uns, seinen Namen kenne ich nicht, hat als Wachmann bei unserem damaligen Arbeitgeber angefangen. Nach den Erzählungen hat er gut gearbeitet und hat sich nichts zuschulden kommen lassen.

Der Kollege war technisch versiert und kannte sich relativ gut mit dem Computer aus. Also leistete er nach 12-Stunden-Schichten freiwilligen, kostenlosen Support an andere Kollegen. Mehrmals in der Woche lief er die Pforten ab und zeigte den Kollegen wie man mit Word und Excel umgeht.

Er pflegte Datenbestände und erstellte Tabellen. Er kümmerte sich sozusagen inoffiziell um die IT. Dadurch stellte er dem Arbeitgeber kostenlos seine Expertise zur Verfügung und festigte sein Alleinstellungsmerkmal im Unternehmen.

Er machte auf den ersten Blick alles richtig.

Im Laufe der Zeit machte eine kleine Kündigungswelle die Runde. Im Zuge der Rationalisierungen durch den Kunden wurden ein paar Kollegen vom Arbeitgeber gekündigt. Die Nachricht erreichte auch den „IT-Wachmann.“

Doch dieser war sich dessen sicher, dass er seine Probezeit besteht und sagte:

„Mir kann das ja nicht passieren.“

Er war der festen Überzeugung, dass seine Dienste unabkömmlich sind und er niemals vom Arbeitgeber gekündigt wird.

Eines Tages rief ihn seine Frau in der Arbeit an und er telefonierte minutenlang aufgeregt mit ihr. Nach dem Gespräch war er außer sich.

Er wurde vom Arbeitgeber gekündigt.

Unfassbar. Gerade er, der über Monate seine Freizeit für die Firma opferte. Auch, wenn er vermeintlich alles richtig gemacht hat.

Zum Schluss sagte man ihm:

„Geben Sie den Ausweis am Empfang ab.“

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„Krankmeldung über Facebook“

Eine andere Geschichte, in der ein Kollege von mir vom Arbeitgeber gekündigt wurde, hat sich 2012 abgespielt.

Vom Arbeitgeber gekündigt

Der Kollege war im Urlaub und rief eines Nachts in der Leitstelle an. Ich war diensthabender und nahm den Anruf mitten in der Nacht an. Der Kollege meldete sich krank. Ich vermerkte das und wünschte ihm gute Besserung.

Der Objektleiter bekam am nächsten Tag den Vermerk im Sicherheitsbericht mit. Zusätzlich erhielt er eine Mail von mir. Das war das Standardprocedere bei Krankmeldungen, um rechtzeitig planen zu können.

Damit wäre die Angelegenheit erledigt gewesen. Nicht so in diesem Fall.

In den Monaten verlor unser Arbeitgeber einen Großkunden und musste Mitarbeiter entlassen. Also suchte man nach vermeintlichen Fehlern, um langjährige Mitarbeiter möglichst ohne Abfindungszahlungen zu entlassen.

Da der Kollege immer noch im Ausland war, verschickte er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Fax an die Firma. Zusätzlich informierte er mich privat über den Messenger WhatsApp darüber, wie es ihm ging.

Eines Tages rief mich der damalige Bereichsleiter an und fragte nach dem Kollegen. Der Bereichsleiter behauptete, keine AU-Bescheinigung erhalten zu haben. Ich teilte ihm mit, dass mir der Kollege per WhatsApp mitgeteilt hat, dass er diese per Fax an die Firma zuschickte.

Alles schien etwas dubios. Das erzählte ich dem Kollegen so und dieser fotografierte die Sendeberichte des Faxgerätes ab und schickte sie mir.

Gerade als er zurück in Deutschland war und vor seinem ersten Arbeitstag nach der Krankheit, wurde er vom Arbeitgeber gekündigt. Es war eine außerordentliche fristlose Kündigung mit der Begründung des unentschuldigten Fehlens.

Der Kollege klagte gegen die Kündigung und der Arbeitgeber behauptete später vor dem Arbeitsgericht:

„Herr xxx hat sich beim Herrn Lazic über Facebook krank gemeldet.“

Der Kollege bekam vor dem Arbeitsgericht recht und erhielt eine relativ hohe Abfindungszahlung.

„Ich habe in dieser Drecksfirma sowieso nicht gerne gearbeitet“

Eine Kündigung ist für den Arbeitnehmer immer eine Extremsituation und höchst emotional. Gerade wenn man nach jahrelanger guter Arbeit vom Arbeitgeber gekündigt wird, empfindet man das Verlangen, es dem Arbeitgeber heimzuzahlen.

Menschlich verständlich, rational nicht zu empfehlen.

Man sollte nach einer Kündigung niemals verbrannte Erde hinterlassen und mit Würde gehen.

Nachfolgend habe ich einige wichtige Punkte zusammengestellt, die man als Arbeitnehmer nicht machen sollten, nachdem man vom Arbeitgeber gekündigt wurde:

  • Mit dem Chef diskutieren
    Der Arbeitgeber hat mit der Kündigung seine Entscheidung gefallen. Er hat keinen Grund diese zu revidieren und wird es auch nicht tun. Da hilft auch keine Grundsatzdiskussion und die Frage: „Warum ich?“ Man sollte mit Würde gehen und nicht als Bittsteller.
  • „Sie sind ein Sklaventreiber“
    Seine Worte sollte man besser wohl überlegen und den Chef nicht beleidigen. Eine Beleidigung kann als Boomerang zurückkehren und eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung nach sich ziehen.
  • Dem Chef drohen
    „Man sieht sich immer zweimal im Leben.“ Auch wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird, sollte man solche Aussagen sein lassen. Drohungen sind immer ein Zeichen von Schwäche, nicht von Stärke.
  • „Ihr werdet schon sehen …“
    Falls man vom Arbeitgeber gekündigt wird, erscheint es emotional das einfachste, im Kollegenkreis Stimmung gegen den Arbeitgeber zu machen. Auch hier ist es ein Zeichen von Schwäche. Selbst wenn man absolut im Recht ist, wird nicht jeder die eigene Meinung teilen.
  • „Hinter mir die Sintflut“
    Falls man vom Arbeitgeber gekündigt wurde, gilt es dennoch mit Würde zu gehen. Dazu gehört eine ordentliche Einarbeitung des Nachfolgers – wenn es einen geben sollte. Man sollte den Nachfolger nicht sabotieren, denn dieser kann am wenigsten etwas dafür, dass man selbst gekündigt wurde.

Nach der Kündigung

Wie auch immer die Kündigung erfolgt ist – die entscheidende Frage nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist: Was tun?

Es gibt einige Formalitäten, auf die es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ankommt.

Wurdest Du vom Arbeitgeber gekündigt, solltest Du zunächst überprüfen, ob die Kündigung Formfehler enthält:

  • Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder mündlich ist unzulässig.
  • Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben werden. Der Firmenstempel genügt nicht.
  • Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Passiert dies nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Ist man sich nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber über die Kündigungsgründe unsicher – viele Unternehmen nennen in der Kündigung keine Gründe – sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich beraten lassen.

Vom Arbeitgeber gekündigt – Fazit

Wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird und nach jahrelanger Arbeit seinen Arbeitsplatz verliert, erlebt man zunächst einen Schock.

Nicht selten fallen gekündigte Arbeitnehmer in ein tiefes Loch aus Depressionen. Doch soweit muss es nicht kommen. Man muss aus der Opferrolle herauskommen und eine neue berufliche Perspektive für sich finden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass man es dem Arbeitgeber leicht machen sollte. Wurde man gemobbt oder zu Unrecht – möglicherweise durch Nötigung oder Drohungen – gekündigt, sollte man sich rechtlich wehren.

Hier sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und den Arbeitgeber verklagen. Auch bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen hat man die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

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Sladjan Lazic

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