Die Sozialabgaben für Besserverdienende werden im kommenden Jahr planmäßig erneut erhöht. Laut einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich angehoben werden. Die Sprecherin des Ministeriums hat einen Bericht der Bild-Zeitung bestätigt.
Dem Bericht zufolge werden in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge bis zu einem Monatseinkommen von 8050 Euro fällig. Derzeit liegt dieser Wert deutlich niedriger und variiert zwischen den alten und neuen Bundesländern: Im Westen beträgt er 7550 Euro, im Osten 7450 Euro. Einkommen, das über diesen Grenzen liegt, wird von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung ausgenommen.
Die Anpassung der Rechengrößen erfolgt entsprechend der Lohnentwicklung des Vorjahres. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, dass die Höhe der Anpassungen auf die positive Lohnentwicklung des vergangenen Jahres zurückzuführen sei. Dadurch würden die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 vergleichsweise stark steigen, so die Zeitung. Dies gewährleiste, dass auch höhere Einkommen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung weiterhin einen angemessenen Beitrag zur Sozialversicherung leisten.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll ebenfalls steigen und künftig bei 5512,50 Euro liegen. Derzeit zahlen Besserverdienende Beiträge auf ein Monatseinkommen bis 5175 Euro. Laut der Sprecherin befindet sich der Entwurf zurzeit in der Abstimmung innerhalb der Regierung.
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