Nebenjob während dem Studium – so viel darfst Du verdienen Anzeige

1. Was Dich das Studium kostet

Studium und finanzielle Sorglosigkeit sind nicht unbedingt zwei Begriffe, die miteinander verbunden werden. Sie könnten sogar nicht gegensätzlicher sein. Denn ein Studium ist für die meisten Studierenden nicht nur eine intellektuelle, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. In vielen Fällen sind die Eltern gerne bereit, den Nachwuchs zu unterstützen. Wenn es aber dann doch etwas kostspieliger wird, beispielsweise wenn der Umzug in eine andere Stadt oder ein Auslandssemester ansteht, können (oder wollen) die Eltern dies nicht vollständig allein leisten. Und auch der Bafög-Bezug reicht – sofern überhaupt möglich – in der Regel nicht aus, um ein Studium zu finanzieren. Gilt das auch für Deine persönliche Situation, so lass Dich davon nicht entmutigen. Als Student gibt es viele Möglichkeiten, sich mit einem Nebenjob etwas Geld dazuzuverdienen. Diese lässt sich zumeist gut mit dem Studium verbinden und hilft Dir möglicherweise sogar für Deinen späteren Berufseinstieg.

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2. Verschiedene Job-Modelle

Als Student hast Du verschiedene Möglichkeiten bzw. Job-Modelle, mit denen Du Dir in Form eines Nebenjobs etwas dazu verdienen kannst. Zudem gibt es einige Dinge, die Du unbedingt beachten und vorab klären solltest.

Minijob

Der Klassiker unter den Nebenjobs ist zweifelsohne der Minijob. Die meisten Jobs, die Du als Student antreten kannst, sind in Form eines Minijobs. Ein solcher Nebenjob ist mit einem Maximalbetrag von bis zu 450 Euro, die Du pro Monat verdienen darfst, gedeckelt. Solange Du diesen Betrag nicht überschreitest, fallen für Dich keine Steuern an. Außerdem existiert eine Ausnahmeregelung: bleibst Du in Deinem Nebenjob unter einem monatlichen Verdienst von 450 Euro, dann ist es auch möglich, in drei Monaten im Jahr mehr zu verdienen, sofern dies für Deinen Arbeitgeber notwendig ist.

Ein Vorteil des Minijobs ist zudem: Du kannst – sofern Du noch unter 25 Jahre alt bist – in der Familienversicherung der Krankenkasse Deiner Eltern bleiben. Bist Du allerdings bereits über 25, dann musst Du Dich zwingend selbst versichern.

Midijob

Bei einem Midijob kann Dein Verdienst etwas höher ausfallen: dabei liegt Dein Gehalt zwischen 451 Euro und 1300 Euro. Bei einem Midijob bist Du allerdings abgabepflichtig, das heißt Du musst die üblichen Abgaben zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung leisten. Diese Form des Nebenjobs während Deines Studiums befindet sich in der sogenannten Gleitzone, dementsprechend sind die Beiträge gestaffelt. Je mehr Du Dich den 1300 Euro näherst, umso höher wird Dein zu leistender Anteil. Befindest Du Dich außerdem in der Steuerklasse V oder VI, musst Du Steuern zahlen.

Werkstudententätigkeit als Nebenjob im Studium

Jobbst Du als Werkstudent, hast Du den Vorteil, damit nicht nur jeden Monat Deinen Kontostand aufzubessern, sondern Dir in der Regel auch Wissen aneignest, das Du für Dein Studium nutzen kannst oder umgekehrt. Diese Tätigkeit hat demnach einen direkten Bezug zu Deinem Studienfach und darf 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Meist sind die Werkstudentenjobs recht gut bezahlt. Mit dem aktuellen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro (Stand Januar 2019) kannst Du Dir damit maximal 735 Euro pro Monat sichern – was keine schlechte Ausbeute ist. Als Werkstudent genießt Du zudem den Vorteil, dass Du Renten- und Lohnsteuer bezahlst, von Kranken- und Pflegeversicherung bist Du befreit. Ein Nebenjob als Werkstudent lohnt sich daher in jedem Fall für Dich – und das nicht nur in monetärer Hinsicht. Auch Dein Lebenslauf lässt sich damit „aufbessern“, denn viele künftige Arbeitgeber schätzen es sehr, wenn ersichtlich wird, dass der potentielle künftige Mitarbeiter bereits Berufserfahrung in einem Nebenjob sammeln konnte, der mit seinem Studienfach in Verbindung stand.

Gewerbeschein

Arbeitest Du auf Gewerbeschein, bedeutet das, dass Du selbstständig bist. Ein Gewerbeschein bescheinigt Dir die Tätigkeit auf selbstständiger Basis, mit der Du als Dienstleister gegenüber einem potentiellen Auftraggeber auftrittst. Im Regelfall meldest Du Dein Gewerbe als sogenanntes Kleingewerbe an, mit dem Du nicht mehr als 17.500 Euro pro Jahr verdienen darfst. Dabei bietet die Regelung des Kleinunternehmers einige Vorteile für Dich: Du bist nicht gezwungen, auf Deinen Rechnungen eine Umsatzsteuer auszuweisen, Du bist nicht zu einer vollumfänglichen Bilanzbuchführung verpflichtet und Du kannst Deine Einnahmen am Jahresende ganz simpel in der Steuererklärung angeben. Der Gewerbeschein wird für Dich notwendig, wenn Du beispielsweise als Promoter arbeitest. Gehst Du einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nach, gilt dies allerdings nicht, denn dann fällst Du unter die Kategorie des Freiberuflers und kannst auf Rechnung arbeiten.

Jobben während der Semesterferien

Findest Du während des laufenden Semesters keine Zeit, um zu jobben, dann bleibt Dir immer noch die vorlesungsfreie Zeit der Semesterferien. Wird dieser Job ausschließlich während der Semesterferien ausgeübt, so bleibt er grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Dazu musst Du allerdings drei wichtige Grundsätze beachten: Dein Beschäftigungsverhältnis muss vertraglich im Vorfeld oder nach Art des Beschäftigungsverhältnisses auf eine Maximaldauer von drei Monate bzw. siebzig Arbeitstage pro Jahr begrenzt sein. Zudem darf die Beschäftigung nicht als Beruf ausgeübt werden. Infrage kommen daher Jobs wie beispielsweise die Akkordarbeit am Band bei großen Automobilherstellern oder ähnliches.

Theoretisch wäre neben der kurzfristigen Beschäftigung in Form des Semesterferienjobs sogar die Ausübung eines Minijobs möglich, denn die beiden werden nicht summiert. Solange Du unter dem Steuerfreibetrag von derzeit 9.186 Euro bleibst, fällt außerdem keine Besteuerung an.

3. Besonderheiten, die es zu beachten gilt

Einkommensgrenzen

Bei allen Nebenjob-Modellen gilt es diverse Einkommensgrenzen zu beachten, die Du nicht überschreiten solltest. Grundsätzlich liegt diese bei 450 Euro im Monat für Mini-Jobs. Hast Du mehrere Minijobs, dann wird das Monatseinkommen summiert. Dazu gehören auch Sonderzahlungen oder Zahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld. Das solltest Du unbedingt berücksichtigen. Ausnahmen gelten aber für Tätigkeiten während der vorlesungsfreien Zeit oder kurzfristigen Beschäftigungen, die nicht länger als zwei Monate am Stück andauern.

Bist Du Bafög-Empfänger, ist es am besten, wenn Du Dein Einkommen genau im Blick behältst. Nichts ist ärgerlicher, als eine nachträgliche Rückzahlung oder eine Kürzung des Bafögs infolge des Nebenjobs. Die Jahreseinkommensgrenze liegt hierbei bei 5.400 Euro während eines Kalenderjahres. Zu diesem Maximalbetrag zählen alle Verdienste, die Du während eines Jahres erzielst. Als Bafög-Empfänger ist daher ein Nebenjob, der über 450 Euro liegt, nicht unbedingt lohnenswert.

Begrenzung der Arbeitszeit

Normalerweise ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden begrenzt. Das hat den einfachen Hintergrund, dass Dein Studium Deine hauptsächliche Beschäftigung sein soll und Dein Status als Student dementsprechend erhalten bleibt. Bei einer ernsthaften Absicht, das Studium in der Regelstudienzeit zu Ende zu führen, ist es in der Praxis auch kaum möglich, mehr als diese zwanzig Stunden in einem Nebenjob zu arbeiten. Allerdings kannst Du dennoch unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du auch mehr arbeiten. Das gilt insbesondere für das Jobben während der Semesterferien.

Familienversicherung

Grundsätzlich kannst Du als Student bis zu einem Alter von 25 Jahren in der für Dich kostenlosen Familienversicherung verbleiben. Überschreitest Du dieses Alter allerdings, dann musst Du Dich wie bereits erwähnt, unbedingt selbst versichern. Darüber hinaus gibt es noch andere Kriterien, bei denen eine eigene Versicherung obligat für Dich wird.

Arbeitest Du mehr als 20 Stunden in der Woche oder überschreitest Du die Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat, dann fällst Du aus der Familienversicherung heraus und musst Dich dementsprechend selbst krankenversichern. Auch hier stellt sich die Frage, inwieweit sich dies für Dich lohnt. Beitragspflichtig wirst Du dementsprechend, wenn Du das Alter von 25 Jahren übersteigst, mehr als zwanzig Stunden pro Woche während des laufenden Semesters arbeitest oder einer Beschäftigung während eines Urlaubssemesters nachgehst, die die Einkommensgrenze für Minijobs übersteigt.

Gehst Du beispielsweise das ganze Jahr einem Minijob nach und hast aus einem Kleingewerbe oder anderen Jobs noch weitere Einkünfte, die den Betrag von 450 Euro überschreiten, gilt die Familienversicherung für Dich nicht mehr. Gleiches gilt auch, wenn Du einem 450 Euro-Job nachgehst und beispielsweise Weihnachtsgeld erhältst. Auch dann wird das Gesamteinkommen als Summe berechnet, die 5.400 Euro übersteigen. Gehst Du einem Nebenjob nach, der die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden überschreitet, dann entfällt auch hier die Möglichkeit der Familienversicherung für Dich. Bei einer kurzfristigen Tätigkeit während der vorlesungsfreien Zeit, die zwei Monate und einen Gesamtverdienst von 5.400 Euro nicht überschreitet, kannst Du in der Familienversicherung verbleiben.

Bezug von Bafög in Kombination mit einem Nebenjob

Bist Du zum Bezug von Bafög berechtigt, solltest Du einmal mehr vorsichtig sein. Denn alles, was Du verdienst oder an Vermögen besitzt, wird auf das Bafög angerechnet, das heißt Dein Dir eigentlich zustehender Betrag verringert sich entsprechend. Deshalb ist es in jedem Fall wichtig für Dich, dass Dein Gesamteinkommen pro Jahr 5.400 Euro nicht übersteigt. Bist Du selbstständig, dann darf Dein jährlicher Gewinn vor Steuern 4.410 Euro nicht übersteigen. Da Bafög für Dich eine gute und günstige Möglichkeit ist, das Studium zu finanzieren, wäre es riskant, dies aufs Spiel zu setzen. Zumal das Bafög-Amt bei unberechtigter Inanspruchnahme recht unbequem werden kann – es macht Sinn, das zu vermeiden.

4. Fazit für den Nebenjob im Studium

Vorsicht ist besser als Nachsicht bei Antritt eines Nebenjobs. Vor allem dann, wenn Du Bafög beziehst. Es macht definitiv Sinn, die Einkommensgrenzen hier genau im Blick zu behalten. Das Bafög-Amt ist ziemlich gut darin, nachzuvollziehen, was Du wann verdient hast – auch ohne Deine konkreten Angaben.

Bist Du kein Bafög-Empfänger, hast Du ein wenig mehr Freiheiten was den monatlichen Verdienst in einem Studentenjob betrifft. Du bist weniger gebunden an Einkommensgrenzen. Hast Du – sofern Du die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschreitest – die Möglichkeit, in der Familienversicherung Deiner Eltern mitversichert zu bleiben, so nutze auch das. Sich selbst zu versichern, ist nicht immer unbedingt eine günstige Alternative und will jeden Monat bezahlt werden. Überschreitest Du die 25 Jahre und beziehst kein Bafög, ist ein möglichst erträglicher Studentenjob vielleicht sogar elementar für Dich. In diesem Fall ist der Nebenjob während des Studiums das Mittel der Wahl – und verschafft Dir gleichzeitig noch Berufserfahrung.

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