Meine Arbeit als Security – Teil II Dieser Text erschien erstmals 2009 auf meiner privaten Website

Ende 2001 meldete ich mich erst mal arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit (damals Bundesanstalt für Arbeit). Trotz der Kündigung zog ich eine positive Bilanz und war zufrieden. Ich hatte die Unterrichtung nach § 34 a absolviert und mehrere Monate Berufserfahrung als Security hinter mir. An sich gute Voraussetzungen an denen ich bauen konnte. Die Arbeitssuche dauerte nicht lange. Ich bewarb mich bei einem Hamburger Großunternehmen der Sicherheitsbranche. Es hatte einen der größten Versicherungskonzerne der Welt als Kunden. Endlich kam für mich der große Wurf, die lang ersehnte Chance auf berufliche Weiterentwicklung als Security. Ende Februar 2002 wurde ich als Werkschutzkraft eingestellt. Das zu bewachende Objekt war mit den Objekten an denen ich davor eingesetzt wurde, nicht zu vergleichen.

Arbeit als Security

Ein riesiger Bau mit mehreren Toren und Empfängen. Mit einer modernen Sicherheitszentrale und einer umfangreichen technischen Ausstattung wie ich sie davor noch nicht gesehen habe. Mein nächtliches „Runden drehen“ und „stechen“ hatte ein Ende. Hier wurde man gefordert.

Ich kam zunächst in den Empfangsdienst. Dort passierten täglich mehr als 1000 Menschen, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Besucher. Hier waren PC-Kenntnisse ein Muss, denn man hatte im Schnitt über 100 Besucherausweise täglich zu erstellen.

Englischkenntnisse waren sehr von Vorteil da man sehr oft mit internationalen Gästen zu tun hatte. Im Verlauf meiner neuen Tätigkeit lernte ich immer mehr über die Organisation eines Großunternehmens und die interne Kommunikation zwischen verschiedenen Abteilungen.

Als Security war man das Bindeglied zwischen den Fachabteilungen. Den internen Diensten wie Haustechnik, Catering, Reinigung und den Vorstandsfahrern. Alles in einem, für mich eine Menge Erfahrung in kurzer Zeit.

Die Weiterbildung in der Security beginnt

Zu meinen neuen Aufgaben kam auch die fachliche Weiterbildung nicht zu kurz. Im Sommer 2002 hat mich mein Arbeitgeber für die Werkschutzlehrgänge I und II angemeldet. Insgesamt alles Maßnahmen die mich fachlich weiterbrachten als meine vorhergehende Tätigkeit in der Security.

Leider muss man erwähnen, dass die Werkschutzlehrgänge nach demselben Prinzip wie die Unterrichtung nach § 34 a abliefen – es zählte die Anwesenheit. Hier muss man bedenken, dass die Zertifikate über die besuchten Lehrgänge dem Mitarbeiter einen höheren Lohn brachten.

Die Lohntabelle im Lohntarifvertrag vergütet nach der Qualifikation, also nach dem besuchten Lehrgang. Da ist es sehr fraglich ob jemand einen höheren Stundenlohn tatsächlich verdient, obwohl er nicht die volle Zeit im Unterricht anwesend war.

So erhielt ich meine Zertifikate über die besuchten Lehrgänge I und II.

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Die typischen Probleme des Objektschutzes

Je mehr die Zeit verging, erkannte ich die typischen Probleme des Objektschutzes. An erster Stelle stand die Planung. Denn so ein Objekt hat nicht nur eine Pforte und einen Streifengänger.

Das kann nicht immer problemlos gewährleistet werden. Mitarbeiter fallen krankheitsbedingt aus. Urlaube müssen geplant werden oder ganz plötzliche, privat bedingte Ausfälle müssen aufgefangen werden.

Man entgegnet dem Problem in dem man versucht die fehlenden Positionen durch Kollegen zu ersetzen die gerade zum Zeitpunkt frei haben. Es werden auch Mitarbeiter angerufen die sich im Urlaub befinden.

Das ist sehr oft einfach nicht möglich, weil viele Kollegen verreist sind oder wichtige Termine haben. Denn aufgrund der Schichten von 12 Stunden täglich, ist es dem Mitarbeiter einfach nicht möglich nach Feierabend noch Termine zu erledigen.

Somit verlagert man die Termine in die freien Tage. Wenn man dann einen Telefonanruf bekommt, ob man Schichten übernehmen kann, so ist die Antwort meistens ein Nein. Diese Problematik führt in den meisten Fällen zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber argumentiert damit, dass der Arbeitnehmer mehr Rücksicht und Hilfsbereitschaft gegenüber dem Unternehmen aufbringen sollte. Da er damit zur Erhaltung seines eigenen Arbeitsplatzes beisteuert.

Der Arbeitnehmer argumentiert damit, dass der Arbeitgeber mehr Rücksicht auf seine privaten Belange und seine Erholung nehmen sollte. Denn schließlich kann nur ein erholter und gesunder Mitarbeiter seine Arbeit qualitativ und zuverlässig erledigen.

Dies sichert letztendlich den Auftrag und die Arbeitsplätze. Es sind aus objektiver Sicht beide Seiten zu verstehen und in den meisten Fällen findet notgedrungener weise ein Kompromiss statt.

Einführung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Im Jahr 2002 hörte ich zum ersten Mal davon dass die Ausbildung in der Security reformiert wird. Es wird eine reguläre Berufsausbildung nach dem dualen System eingeführt. Der bisherige Abschluss zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK war seit 1982 als Fortbildung geregelt.

Um diesen Abschluss zu erlangen, musste man einen beliebigen Ausbildungsberuf und zusätzlich zwei Jahre Berufspraxis in der Sicherheitsbranche vorweisen. Hatte man vorher keinen Beruf erlernt, so waren insgesamt sechs Jahre Berufspraxis notwendig, davon zwei in der Sicherheit.

Danach konnte man sich bei der Industrie- und Handelskammer anmelden und die Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft ablegen. Das war über Jahrzehnte der anerkannte Berufsabschluss in der privaten Sicherheit.

Darüber hinaus gab es die Möglichkeit den Abschluss zum Geprüften Werkschutzmeister abzulegen.

Im Jahr 2002 wurde die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit eingeführt. Sie sollte den Abschluss zur Geprüften Werkschutzfachkraft ersetzen. Dieser verliert seine Gültigkeit nicht, sondern erhält Bestandsschutz.

Einführung neuer Abschlüsse

Zusätzlich wurde die Sachkundeprüfung § 34 a eingeführt. Der Gesetzgeber schrieb vor, dass für Tätigkeiten im öffentlichen Bereich eine Sachkunde nach § 34 a abzulegen ist. Diese war in Bereichen wie U-Bahn, S-Bahn, Citystreife und Diskotheken erforderlich.

Die Sachkunde umfasste neben der Unterrichtung auch eine Prüfung im Multiple Choice Verfahren. Damit wurde erstmals gewährleistet, dass nicht jeder eine Bescheinigung über die Sachkunde erhält. Die Ausbildungsqualität wurde dadurch gesteigert.

Die Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft sollte 2005 auslaufen. Stattdessen wollte man eine Qualifizierungsmöglichkeit für Quereinsteiger schaffen. 2006 entschied man sich die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft einzuführen.

Damit wollte man ehemaligen Polizisten und Bundeswehrsoldaten eine qualitative Ausbildungsmöglichkeit bieten. Die Prüfung zum Geprüften Werkschutzmeister IHK wurde durch den Meister für Schutz und Sicherheit ersetzt.

Einsatz am Oktoberfest

Im Jahr 2003 verrichtete ich meinen Dienst das erste Mal an einer Großveranstaltung, dem Oktoberfest in München. Für zwei Wochen war ich in einem Festzelt in einer etwa 50-köpfigen Sicherheitsmannschaft.

Was ich dort gesehen und welche Erfahrungen ich gemacht habe, unterschied sich gravierend von dem was ich bis dato im Objektschutz sah. Das Oktoberfest mit seinen unzähligen Massenströmen von Besuchern aus aller Welt, ist ein anderes Kaliber als ein Büroobjekt.

Ich stand an einem der Versorgungskorridore und am Haupteingang. Die Probleme tauchten überwiegend abends auf, parallel mit dem Anstieg des Alkoholpegels. Man konnte täglich zwei tätliche Auseinandersetzungen verzeichnen.

Arbeit als Security
Foto: Privatarchiv Sladjan Lazic, Oktoberfest 2003

Dazu mehr als 20 Hausverbote und über 50 mündliche Verwarnungen. An den Wochenenden war die Mannschaft komplett ausgelastet und an ihre Höchstleistung getrieben. Am ersten Oktoberfesttag der traditionell ein Samstag ist, fängt der Dienst um 8:00 Uhr an.

Um 9:00 Uhr wird das Zelt geöffnet und die Musik spielt bis etwa 22:30 Uhr. Danach beginnt der schwierigste Teil des Tages, die verbliebenen Gäste herauszubitten. Denn auch wenn die Musik aufhört, die meisten bleiben im Zelt und feiern einfach weiter.

Viele Gäste reagieren uneinsichtig und fangen an zu diskutieren. Manche sind dermaßen alkoholisiert, dass sie gar nicht aufstehen können und somit herausgetragen werden müssen. Beim Räumen passieren auch die meisten Auseinandersetzungen und die übelsten Beschimpfungen.

Leider gibt es Kollegen denen der Begriff Verhältnismäßigkeit vollkommen fremd ist. Manche schießen wirklich mit Kanonen auf Spatzen. Manche reagieren auf Beleidigungen mit purer Gewalt und schmeißen den Gast auf brutale Art und Weise raus.

Auf der anderen Seite jedoch, gibt es Gäste die es geradezu darauf anlegen die Security zu provozieren. Es fallen nicht selten Beschimpfungen wie „was willst du, du Hilfspolizist, hast ja eh‘ keine Befugnisse.“

Ich beendete meinen Einsatz am Oktoberfest 2003 mit viel Erfahrung. Im Folgejahr war ich nochmals im selben Zelt beim selben Arbeitgeber als Security tätig.

Fortsetzung mit Teil III

Mehr Informationen zum Thema Sicherheit findest Du auf dem Werkschutzportal.

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Sladjan Lazic

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