Recht haben und Recht bekommen – das ewige Dilemma. Ob eine Kündigungsschutz- oder Lohnforderungsklage, ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht ist nicht selten ein Kampf David gegen Goliath. Der Arbeitgeber kann sich eine ganze Rechtsabteilung mit den besten Anwälten leisten, während der Arbeitnehmer nach einer Kündigung zusätzliche Sorgen hat. Neben der Notwendigkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht muss er womöglich ohne Lohn auskommen, sich bei der Agentur für Arbeit melden und schnellstmöglich nach einer neuen Stelle suchen. Dazu kommen soziale Probleme, wenn man eine Familie zu ernähren hat. Ganz abgesehen von der persönlichen Demütigung.
In diesem Blogartikel gebe ich einen Überblick darüber, wie Du als Arbeitnehmer eine Klage vor dem Arbeitsgericht erfolgreich stemmst und ob Du einen Anwalt brauchst oder nicht.
Erhebung der Klage vor dem Arbeitsgericht
Du hast eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erhalten und bist plötzlich ohne Job. Um Dich rechtlich dagegen zu wehren musst Du eine Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Dazu musst Du unbedingt die gesetzliche Frist einhalten.
Lässt Du diese Frist verstreichen ist es nur schwer möglich, nachträglich eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben, um sich gegen die Kündigung zu wehren.
Für die Erhebung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht wird theoretisch kein Rechtsanwalt benötigt. Jeder Arbeitnehmer kann selbständig die Klageschrift verfassen und die Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Die Arbeitsgerichte haben eine Rechtsantragsstelle, die kostenlos bei der Klageformulierung hilft und die Klage an das Arbeitsgericht leitet.
Aus eigener Erfahrung jedoch empfehle ich zwingend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor der Klageerhebung aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Viele Arbeitnehmer scheuen die Anwaltskosten und versuchen erstmal Geld zu sparen, in dem sie die Klage vor dem Arbeitsgericht selbst erheben.
Eine Rechtsberatung kostet jedoch nicht gleich Unsummen und kann den Arbeitnehmer vor schweren Fehlern bei der Erhebung der Klage vor dem Arbeitsgericht bewahren.
Klagst Du bei der außerordentlichen Kündigung „lediglich“ die Unrechtmäßigkeit der Kündigung und nicht die Wiedereinstellung ein, verringerst Du Deine Verhandlungsmasse in einer späteren Kammerverhandlung.
Diese rechtlichen Zusammenhänge kannst Du als Laie gar nicht verstehen und solltest unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht noch vor der Erhebung der Klage vor dem Arbeitsgericht engagieren.
Wenn Dein Rechtsanwalt die Klage für Dich erhebt, wird er Dir diese Leistung berechnen. Hier kannst Du die Kosten minimieren, in dem Du Dich beraten lässt, die Klage vor dem Arbeitsgericht aber selbst erhebst.
Klage vor dem Arbeitsgericht: Kosten
Die Gebühren für die Leistungen eines Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Rechtsanwälte berechnen u. a. auf der Grundlage des Streitwerts.
Hier kann ich keine genauen Zahlen wiedergeben, aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Anwaltskosten für eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit der anwaltlichen Vertretung beim Güte- oder Kammertermin zwischen 2500 und 3000 Euro betragen.
Im Jahr 2012 habe ich an meine Anwältin für die Rechtsberatung, Erhebung der Klage vor dem Arbeitsgericht, Schriftverkehr und Vertretung beim Gütetermin 2500 Euro bezahlt.
Klage vor dem Arbeitsgericht: Finanzierung
Angesichts der relativ hohen Summen musst Du Dich um die Finanzierung eines Rechtsstreits kümmern.
Zum einen kannst Du eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Für einen relativ günstigen jährlichen Preis hast Du einen Rechtsschutz und kannst hohe Prozesskosten vermeiden.
Doch Vorsicht: Versicherungen sind vor allem darin gut, möglichst einen Weg zu finden, nicht zu zahlen.
Es kann auch passieren, dass die Versicherung die Übernahme einer Klage vor dem Arbeitsgericht wegen geringen Erfolgsaussichten ablehnt.
Außerdem, klagst Du mehr als ein Mal im Jahr bist Du aus der Rechtsschutzversicherung schneller raus, als Du denkst.
Eine weitere Möglichkeit ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Für einen monatlichen Beitrag, gewährt die Gewerkschaft Rechtsberatung und Rechtsschutz, inklusive Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht in München kann ich die Anwaltskanzlei Bauer empfehlen.
Anna Bauer ist erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fachkompetent mit einem starken Team in ihrer Kanzlei.
Meine eigene Erfahrung war hier leider negativ, da die Gewerkschaft bei der ich war, äußerst unzuverlässig gearbeitet hat. Ich habe es nicht eingesehen, für 30 Euro monatlich wochenlang auf eine Antwort auf meine E-Mails zu warten und habe meine Mitgliedschaft gekündigt.
Bist Du in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, kannst Du beim Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Nach Prüfung des Antrags wird entschieden, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird.
Du musst jedoch alle Angaben zu Deiner wirtschaftlichen Situation lückenlos angeben und damit rechnen, dass der Staat bei einer Verbesserung Deiner finanziellen Lage, das vorgestreckte Geld zurückfordert.
Der von mir favorisierte Finanzierungsweg ist die Selbstzahlung aus eigenen Mitteln. Jede monatliche oder jährliche Versicherung mindert den eigenen Cashflow. Deswegen habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bin kein Gewerkschaftsmitglied.
In der Artikelreihe „Finanzielle Freiheit – weniger arbeiten, mehr leben“ habe ich geschrieben, wie man Sparquoten von 50 Prozent und mehr erreicht.
Mit einem soliden Cashflow stellen hohe Anwaltskosten kein Problem dar.
Klage vor dem Arbeitsgericht: Die Güteverhandlung
Nachdem die Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht und dem Klagegegner zugestellt wurde, kommt es zu einer Güteverhandlung.
Wie der Name impliziert, handelt es sich um eine Verhandlung in der eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeigeführt werden soll. Diese Verhandlung wird allein vom Vorsitzenden der Kammer erörtert, d. h. ohne die beiden ehrenamtlichen Richter.
Die Güteverhandlung wird in der Regel zwischen zwei und vier Wochen nach Erhebung der Klage vor dem Arbeitsgericht einberufen. In der Güteverhandlung kann vereinbart werden, dass eine Kündigung rechtswirksam ist, der Arbeitnehmer für den Arbeitsplatzverlust eine Abfindung erhält.
Für den Gütetermin besteht kein Anwaltszwang. Man kann den Gütetermin selbst wahrnehmen.
Ich habe zwei Gütetermine hinter mir und kann für mich selbst sagen, dass ich für den Gütetermin keinen Anwalt brauche.
Kommt aber keine Einigung zustande und es geht in die Kammerverhandlung, dann sollte man zwingend einen Anwalt nehmen.
Der Kammertermin
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung – der Kammertermin – anberaumt.
Die Каmmer setzt sich aus dem vorsitzenden Berufsrichter und 2 ehrenamtlichen Richtern zusammen. In der mündlichen Verhandlung wird nochmals versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Falls dies nicht gelingt, geht es in die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung. Es werden Sachverständige gehört, Unterlagen bewertet, sodass der Prozess durch ein Urteil beendet wird.
Da vor dem Kammertermin umfangreicher Schriftverkehr zwischen den Parteien stattfindet, wird auf jeden Fall ein Rechtsanwalt benötigt, um den Rechtsstreit erfolgreich zu beenden.
Klage vor dem Arbeitsgericht – Fazit
Nach zwei Prozessen vor dem Arbeitsgericht kann ich sagen, dass der beste Rechtsstreit der ist, der nicht stattfindet.
Insbesondere wenn ein Arbeitgeber den Lohn unter fadenscheinigen Begründungen zurückbehält, muss man sich rechtlich wehren.
Ich kann dem Leser nochmals ans Herz legen, bevor man eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt, sollte man eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Eine solche Beratung kostet zwar ein paar Hundert Euro, doch der Schaden der durch eine falsche Klageerhebung entstehen kann, kann sich auf ein paar Tausend Euro belaufen.
Hier sollte man nicht am falschen Ende sparen.
Für alle Fragen rund um das Arbeitsrecht in München kann ich die Anwaltskanzlei Bauer herzlichst empfehlen.
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