So konterst Du unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Man kann als Bewerber so einige Fehler in einem Bewerbungsgespräch machen. Umso wichtiger ist eine gründliche Vorbereitung um die Fehler möglichst zu minimieren. Doch mindestens genauso wichtig ist eine Vorbereitung auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch. Die typischen Fragen in einem Bewerbungsgespräch sind die Fragen nach der Motivation und dem Lebenslauf. Dann gibt es die Fangfragen, die zwar hier und da einen kalt erwischen können. Beide Arten von Fragen sind aber rechtlich unbedenklich und ein elementarer Bestandteil eines Vorstellungsgespräches.

Anders sieht es aus, wenn unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden. Obwohl die Personaler die unzulässigen Fragen eigentlich kennen sollten, werden diese regelmäßig gestellt. Man erhofft sich damit, einiges mehr aus dem Bewerber herauszuholen um die Auswahl noch genauer treffen zu können. Aus juristischer Sicht müssen diese nicht beantwortet werden – jedenfalls nicht wahrheitsgemäß.

In diesem Artikel erfährst Du, welche Arten von unzulässigen Fragen es gibt und wie Du diese erfolgreich konterst.

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Dreistigkeit kennt keine Grenzen

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Ehrlichkeit zahlt sich aus. Sowohl im Privat- als auch im Geschäftsleben ist diese die Grundvoraussetzung für zwischenmenschliche Beziehungen. Doch wie verhält man sich in einem Abhängigkeitsverhältnis, wenn z. B. unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch gestellt werden?

Auf der einen Seite möchte man sich von seiner besten Seite präsentieren. Die eigene Bewerbung wird optimiert und viel in die Vorbereitung für das Bewerbungsgespräch investiert. Der Erstkontakt mit dem potentiellen Arbeitgeber ist überaus positiv gewesen.

Jetzt nur noch das Bewerbungsgespräch erfolgreich über die Bühne bringen. Mit etwas Glück bekommt man die lukrative Stelle. Doch der vermeintlich nette Personaler, der am Telefon so freundlich klang, entpuppt sich plötzlich als ein fieser Befrager.

Die junge attraktive Bewerberin muss sehr persönliche, sexistische und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch über sich ergehen lassen. Der Personaler möchte von ihr wissen, ob sie einen Partner hat und wie lange sie schon mit diesem zusammen ist.

Dann fragt er sie, wie häufig sie ihre Partner wechselt. Zum Schluss möchte er wissen, ob sie denn nur auf Männer oder auch auf Frauen steht. Ein anderer Bewerber wird nach seiner politischen Gesinnung und der Gewerkschaftszugehörigkeit gefragt.

Im ersten Fall sind die Fragen überaus dreist, so dass sich hier die Frage stellt, ob eine Tätigkeit in diesem Unternehmen überhaupt vorstellbar ist.

7 unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Hier zeige ich Dir 7 häufige unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch auf die Du nicht wahrheitsgemäß antworten musst.

  1. Schwangerschaft
  2. Kinderwunsch
  3. Sexuelle Neigung
  4. Vermögensverhältnisse in der Familie
  5. Parteizugehörigkeit
  6. Gewerkschaftszugehörigkeit
  7. Persönliche Fragen.

Eine Ausnahme bildet die Frage nach der Schwangerschaft in Berufen, in welchen Schwangere nicht oder nur bedingt eingesetzt werden dürfen. Hier darf der potentielle Arbeitgeber nach der Schwangerschaft fragen und diese Frage muss auch wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Keine Produkte gefunden.

Freundlich aber bestimmt kontern

Die Frage wie man auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch antwortet, muss jeder für sich selbst entscheiden. Der persönliche Charakter, die Wichtigkeit der angestrebten Stelle und viele andere Faktoren spielen eine Rolle.

Sachlich bleiben
Auch wenn unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch manchmal geradezu dreist sind, sollte man dennoch sachlich bleiben.

Was jedoch nicht bedeutet, dass man diese ignorieren und über sich ergehen lassen sollte. Die junge Bewerberin aus dem obigen Beispiel könnte die unzulässige Frage so kontern:

Personaler: „Wie häufig wechseln Sie Ihre Partner?“

Bewerberin: „Ist der häufige Partnerwechsel etwa Voraussetzung für den Job? Das muss ich wohl in der Stellenanzeige übersehen haben.“

Ein solcher Umgang auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch könnte zweifelsohne das Gespräch torpedieren. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit das Gespräch bereits durch die dreisten Fragen vergiftet ist.

Der offensichtlich respektlose und entwürdigende Umgang mit Bewerbern lässt weit blicken. Viel wichtiger ist hier die Frage, ob man in so einem Unternehmen überhaupt arbeiten möchte. Man möchte sich nur vorstellen, wie der Umgang mit den Mitarbeitern und Kunden ist.

Sollte man auf die unzulässige Frage mit einem Schweigen antworten? Nein, definitiv nicht. Das Schweigen suggeriert bereits, dass man als Bewerber etwas zu verbergen hat.

Man sollte die unzulässige Frage direkt ansprechen.

Entschuldigen Sie bitte, aber was hat die persönliche Familienplanung mit der Stelle zu tun?

Das erscheint im ersten Moment unhöflich, doch die Grenzüberschreitung erfolgte vom Personaler, nicht vom Bewerber.

Lügen ist erlaubt

Die beste Strategie auf unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch ist das Lügen. Ja, Lügen ist nicht gut, nicht ethisch und unmoralisch.

In diesem Fall ist Lügen moralisch vertretbar und erlaubt.

Niemand kann dem Bewerber danach einen Strick drehen, denn die Fragen sind von vorneherein nicht erlaubt.

Falls unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch wie am Beispiel der jungen Bewerberin, sexistisch sind, kommt im Anschluss auch eine Klage in Betracht. Hier sollte man sicherstellen, dass mindestens ein Zeuge die sexistischen Äußerungen bezeugen kann.

Sonst steht Aussage gegen Aussage und man hat als Geschädigter keine Beweiskraft.

Fazit

Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch sind leider keine Seltenheit. Je seriöser das Unternehmen, desto weniger werden Bewerber mit solchen Fragen konfrontiert. Manche Arbeitgeber achten penibel darauf, dass solche Fragen gar nicht erst gestellt werden.

Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, dass immer noch eine beträchtliche Zahl an Arbeitgebern die besten Kandidaten durch unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch verliert. Denn wer möchte schon für jemanden arbeiten, der schon beim ersten Gespräch so beginnt.

Auch wenn die ausgeschriebene Stelle lukrativ und umkämpft ist, so ist man als Bewerber dennoch kein Bittsteller. Man bringt eine solide Ausbildung, Fachkompetenz und Erfahrung mit. Somit ist man Gesprächspartner auf Augenhöhe.

Leider ist das in den Köpfen vieler Personaler und Unternehmer in der heutigen Zeit immer noch nicht angekommen. Man lebt mental noch in der vorindustriellen Zeit und sieht den Arbeitnehmer als Leibeigenen der seine ganze Arbeitskraft dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen hat.

Keine Produkte gefunden.

Sladjan Lazic

Ein Kommentar

  1. Danke, für diesen Beitrag. Es ist teilweise unglaublich, welche (unzulässige) Fragen einem beim Vorstellungsgespräch gestellt werden. Ich könnte ein ganzen Buch darüber schreiben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert