Bei Konzerten ist es mittlerweile gang und gäbe, dass Fans kurze Videos ihrer Lieblingsbands aufnehmen und diese in sozialen Netzwerken teilen. Nun soll TikTok für solche Videos Geld zahlen.
Obwohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter meist festgelegt ist, dass Besucher keine Szenen oder Songs filmen und im Internet verbreiten dürfen, wird dieses Verbot oft ignoriert. Kulturbetriebe versuchen manchmal, die Gäste persönlich auf das Verbot hinzuweisen und die Aufnahmen aus Urheberrechtsgründen löschen zu lassen. In manchen Fällen ist das Verbot von Aufnahmen auch in den Vereinbarungen mit Verlagen festgehalten, die Theatern die Aufführung von Stücken erlauben.
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Die Gesellschaft für die Wahrnehmung von Veranstalterrechten (GWVR) verfolgt nun einen neuen Ansatz: Laut dpa hat sie eine Lizenzvereinbarung mit dem Kurzvideoportal TikTok geschlossen. TikTok soll für die Mitschnitte von Veranstaltungen pauschale Zahlungen leisten, wie der GWVR-Geschäftsführer Johannes Ulbricht der dpa mitteilte. Allerdings profitieren nur die Veranstalter davon, die auch Mitglied der GWVR sind.
Die GWVR ist ein Dienstleister für Veranstalter und ermöglicht es ihren Mitgliedern, an den Erlösen aus Konzertmitschnitten teilzuhaben. Sie nimmt das Leistungsschutzrecht der Veranstalter wahr und ist eine Tochterfirma des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft mit Sitz in Hamburg. Die GWVR vergibt stellvertretend für ihre Mitglieder Lizenzen an Rechteverwerter wie Streamingdienste, Radio- und Fernsehsender oder Tonträgerhersteller. Die Lizenzgebühren werden anschließend an die Mitglieder ausgeschüttet.
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